Alle Jahre wieder: Neue Strompreise, neue Trends

Per 31. August mussten die Schweizer Verteilnetzbetreiber der Elcom ihre Stromtarife mitteilen. Gleichzeitig publizierten sie die Tarife auch für ihre Kunden. Ein erster Blick zeigt: Die Strompreise für Haushalte sinken – im Median um zehn Prozent. Auf den zweiten Blick fallen weitere Trends auf. innosolv hat dafür bereits Ideen und Lösungen.

Wer auf den Strommarkt schaut, bemerkt spannende Dinge. Die Strompreise sind im Median um zehn Prozent gesunken. Immer mehr der rund 600 Verteilnetzbetreiber verabschieden sich vom klassischen Doppeltarif mit Tag- und Nachtzeiten. Und erste Versorger passen die Rückliefertarife an: Neu orientieren sie sich bei den Vergütungen am Referenz-Marktpreis. Am 1. Januar 2026 soll dies für alle zur Pflicht werden.

Einheitstarif – ein Preis für den ganzen Tag

Der Doppeltarif mit Tag- und Nachtzeiten stammt aus Zeiten, in denen es Bezugsspitzen zur Mittagszeit gab und überschüssige Kernenergie in der Nacht. Durch den Ausbau der Photovoltaik ist die Stromproduktion unregelmässig geworden – sie schwankt je nach Sonneneinstrahlung. Mit dem Einheitstarif wollen die Versorger ihre Kunden dazu animieren, den Solarstrom tagsüber zu nutzen.

Wie ist das bei Ihnen, wie setzen Sie den Einheitstarif in die Praxis um? Wahrscheinlich haben Ihre Zähler weiterhin Register für Hoch- und Niedertarif. Wir hätten die Lösung; es braucht nur eine kleine Einstellung in der Software. Die Rechnung zeigt die Zählerstände dann zwar weiterhin gesplittet, bei der Preisermittlung wird jedoch der summierte Verbrauch zum gleichen Ansatz angedruckt.

Das nachfolgende Video gibt Ihnen einen Einblick:
Zusammenfassung auf Rechnung

Rückliefertarif zu Referenz-Marktpreis

Die Verteilnetzbetreiber müssen den dezentral ins Stromnetz eingespeisten Strom abnehmen und vergüten. Ab Januar 2026 gelten dafür schweizweit einheitliche Bedingungen: Wenn sich Netz- und Anlagenbetreiber über die Höhe der Vergütung nicht einigen können, müssen sie sich am Marktpreis (Referenz-Marktpreis) zum Zeitpunkt der Einspeisung orientieren. Dieser Preis wird vierteljährlich ermitteltet.

Der Staat will die Produzenten vor allzu tiefen Marktpreisen schützen. Deshalb wird es Minimalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW geben. Dieser Schritt soll die Amortisation von Referenzanlagen absichern – auch für den Fall, dass die Quartals-Marktpreise sehr tief sind.

Erste Versorger preschen nun vor. Sie orientieren sich bereits ab Januar 2025 am Referenz-Marktpreis.

Wir haben innosolvenergy für diese Modell fit gemacht. Dazu importieren wir den Referenz-Marktpreis ins System, sobald das BFE ihn veröffentlicht hat. Auch die Mindestvergütungen sind im System abgelegt.

Führen Sie Ihre Produktionsanlagen noch mit der korrekten Angabe der installierten Leistung und der Info «Eigenverbrauch Ja/Nein»? Falls Sie das tun, schlagen wir Ihnen folgende Lösung vor: Für jede Produktionsanlage erfassen Sie einen Abrechnungsvertrag mit dem gleichen Tarif. Das System errechnet auf Basis der Angaben automatisch die korrekte Vergütung.

Haben auch Sie Ihr Tarifmodell bereits umgestellt? Oder planen Sie die Umstellung auf 2026? Dann nutzen Sie doch die komfortablen Möglichkeiten, die innosolv Ihnen bietet. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte – oder Ihren Vertriebspartner.

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