Seit November 2021 gilt das neue Abrufverfahren gemäss ZGB (Art. 43a Absatz 4). Berechtigte Stellen können seither auf Daten des eidgenössischen Zivilstandsregisters zugreifen. Der Bund hat dazu sein System Infostar erweitert.
Die Schnittstelle basiert auf bewährten eCH-Standards. Der Datenaustausch mit dem Zivilstandsregister erfolgt über den Sedex-Adapter des Bundes. Nur Minuten nach der Datenabfrage erhalten die Gemeinden eine Antwort – ebenfalls via Sedex-Adapter. innosolvcity nimmt den digitalen Heimatschein entgegen und präsentiert die Daten.