Wer auf den Strommarkt schaut, bemerkt spannende Dinge. Die Strompreise sind im Median um zehn Prozent gesunken. Immer mehr der rund 600 Verteilnetzbetreiber verabschieden sich vom klassischen Doppeltarif mit Tag- und Nachtzeiten. Und erste Versorger passen die Rückliefertarife an: Neu orientieren sie sich bei den Vergütungen am Referenz-Marktpreis. Am 1. Januar 2026 soll dies für alle zur Pflicht werden.

Einheitstarif – ein Preis für den ganzen Tag

Der Doppeltarif mit Tag- und Nachtzeiten stammt aus Zeiten, in denen es Bezugsspitzen zur Mittagszeit gab und überschüssige Kernenergie in der Nacht. Durch den Ausbau der Photovoltaik ist die Stromproduktion unregelmässig geworden – sie schwankt je nach Sonneneinstrahlung. Mit dem Einheitstarif wollen die Versorger ihre Kunden dazu animieren, den Solarstrom tagsüber zu nutzen.

Wie ist das bei Ihnen, wie setzen Sie den Einheitstarif in die Praxis um? Wahrscheinlich haben Ihre Zähler weiterhin Register für Hoch- und Niedertarif. Wir hätten die Lösung; es braucht nur eine kleine Einstellung in der Software. Die Rechnung zeigt die Zählerstände dann zwar weiterhin gesplittet, bei der Preisermittlung wird jedoch der summierte Verbrauch zum gleichen Ansatz angedruckt.

Das nachfolgende Video gibt Ihnen einen Einblick:
Zusammenfassung auf Rechnung

Rückliefertarif zu Referenz-Marktpreis

Die Verteilnetzbetreiber müssen den dezentral ins Stromnetz eingespeisten Strom abnehmen und vergüten. Ab Januar 2026 gelten dafür schweizweit einheitliche Bedingungen: Wenn sich Netz- und Anlagenbetreiber über die Höhe der Vergütung nicht einigen können, müssen sie sich am Marktpreis (Referenz-Marktpreis) zum Zeitpunkt der Einspeisung orientieren. Dieser Preis wird vierteljährlich ermitteltet.

Der Staat will die Produzenten vor allzu tiefen Marktpreisen schützen. Deshalb wird es Minimalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW geben. Dieser Schritt soll die Amortisation von Referenzanlagen absichern – auch für den Fall, dass die Quartals-Marktpreise sehr tief sind.

Erste Versorger preschen nun vor. Sie orientieren sich bereits ab Januar 2025 am Referenz-Marktpreis.

Wir haben innosolvenergy für diese Modell fit gemacht. Dazu importieren wir den Referenz-Marktpreis ins System, sobald das BFE ihn veröffentlicht hat. Auch die Mindestvergütungen sind im System abgelegt.

Führen Sie Ihre Produktionsanlagen noch mit der korrekten Angabe der installierten Leistung und der Info «Eigenverbrauch Ja/Nein»? Falls Sie das tun, schlagen wir Ihnen folgende Lösung vor: Für jede Produktionsanlage erfassen Sie einen Abrechnungsvertrag mit dem gleichen Tarif. Das System errechnet auf Basis der Angaben automatisch die korrekte Vergütung.

Haben auch Sie Ihr Tarifmodell bereits umgestellt? Oder planen Sie die Umstellung auf 2026? Dann nutzen Sie doch die komfortablen Möglichkeiten, die innosolv Ihnen bietet. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte – oder Ihren Vertriebspartner.

Die beiden Modelle vZEV und LEG verfolgen das gleiche Ziel: Der lokal produzierte Solarstrom soll auch möglichst lokal verbraucht werden. Dies schont die Stromnetze.

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Ab 01.01.2025 soll dieser Zusammenschluss möglich sein. Der grosse Unterschied zum aktuellen ZEV: Für den Eigenverbrauch können die Kunden die Anschlussleitung zum Verteilnetz nutzen. Zudem dürfen sie die Messdaten mehrerer Zähler virtuell zusammenfassen.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Diese Art von Energiegemeinschaft ist erst ab 2026 möglich. Die Teilnehmer einer solchen Gemeinschaft dürfen das öffentliche Netz zu einem reduzierten Netztarif nutzen, wenn sie Strom der Gemeinschaft für den Eigenverbrauch verwenden wollen.

Wie kann innosolv Ihnen helfen?

innosolvenergy unterstützt Sie bei der Arbeit mit diesen Gemeinschaften. Grundlage bildet die aktuelle Lösung für «Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch» (ZEV) sowie «Eigenverbrauchsgemeinschaften» (EVG). innosolv konzentriert sich dabei auf die Bereiche Messen und Abrechnen.
innosolvenergy übernimmt für Sie folgende Aufgaben des Verteilnetzbetreibers:

  • Abbildung von Gemeinschaften. Das System zeigt Ihnen: Wer sind die Teilnehmer einer «Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft» (LEG)? Dies können Endverbraucher, Prosumer, Speicherbetreiber und Erzeuger sein.
  • Messung. Das System misst den Energieverbrauch pro Teilnehmer und pro Viertelstunde. Es zeigt auch: Wie hoch ist der Verbrauch an internem Strom? (Eigenverbrauch im LEG.) Und wie viel Reststrom nutzen die Teilnehmer? (Das ist Strom vom Grundversorger oder von einem Dritten bei marktberechtigten Teilnehmern.)
  • Abrechnung. Das System erstellt die Rechnungen – sowohl über das reduzierte Netznutzungsentgelt für den internen Strom wie auch für die Kosten der Grundversorgung (Reststrom).

Eine LEG kann den Preis des intern erzeugten Stroms frei bestimmen. Wollen Sie den Abrechnungsprozess innerhalb einer LEG ebenfalls als Dienstleistung anbieten? Auch dabei kann innosolvenergy Sie unterstützen.

Was kostet diese Lösung?

Nutzen Sie bereits das Modul «Zeitreihen»? Dann erhalten Sie die Lösung im Rahmen Ihrer Lizenz, ohne weitere Kosten. Ansonsten bekommen Sie mit dem neuen Modul «Energiegemeinschaften» eine für ZEV, EVG, vZEV und LEG zugeschnittene Lösung. Dies zu einem attraktiven Preis und ohne grosse Einführungskosten.

Wollen Sie von diesem Angebot profitieren? Dann kontaktieren Sie uns oder Ihren Vertriebspartner frühzeitig. Die ersten virtuellen ZEVs wollen in Kürze abgerechnet werden!

Frühzeitig, bereits mit Release 2020, haben wir auf neue Herausforderungen in Sachen Datenschutz reagiert – wir lancierten das Modul «Personendaten nachweisen». Mit ihm können Sie alle Auskünfte und jede Weitergabe von Personendaten an Dritte lückenlos dokumentieren. Zudem liefert es bei Bedarf die protokollierten Daten auf Knopfdruck.

Erweiterte Protokollierung

Seither haben wir das Modul laufend erweitert. Neu können Sie auch alle internen Aufrufe und Abfragen protokollieren. Das System speichert und zeigt also: Welcher Mitarbeiter hat wann welchen Einwohner oder welches Subjekt geöffnet? Änderungen an den Daten werden ebenfalls gespeichert, wie gewohnt. Somit können Sie jede Veränderung nachvollziehen.

Neben den internen Abfragen sind neu auch alle externen Abfragen protokolliert. Greift ein anderes System über Schnittstellen auf eine Person zu, wird Ihr System dies ebenfalls aufzeichnen.

Übersichtlich dargestellt

Berechtige Benutzer sehen die Datenzugriffe in einem eigens dafür entwickelten Register. Selbst bei sehr vielen Abfragen und Einträgen gruppiert das System die Informationen einfach und übersichtlich. So behalten Sie stets den Überblick.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Offerte? Dann kontaktieren Sie uns bitte – oder Ihren Vertriebspartner.

Haben sie Daten gespeichert? Welche?

Personen können von Behörden oder Organen Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet wurden. Dies regeln die kantonalen Datenschutzgesetze. Die Behörden erteilen solche Auskünfte gemäss den Vorgaben im Kanton. Wir möchten Ihnen die Arbeit im Umgang mit Gesetz und Vorgaben erleichtern. Deshalb haben wir einen neuen Standard-Report «Auskunft Personendaten DSG» erstellt.

Per Klick wertet der Report alle gespeicherten Informationen zu einer Person aus, und er stellt sie übersichtlich dar, in einheitlicher Form. Die Funktion ist für Städte und Gemeinden optimal geeignet und genauso für Energieversorger.

Das Beste zum Schluss

Der Report ist im Standard von innosolv bereits enthalten.