In den letzten Monaten hat der Bundesrat eine Reihe von Verordnungen aktualisiert. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, VSE, liess daraufhin die Branchendokumente überarbeiten, und er publizierte neue.
Wir bei innosolv haben alle Dokumente studiert, dann tauschten wir uns mit Kunden und Branchenvertretern aus. Wir wollten wissen: Für welche neuen Bestimmungen wäre eine Systemerweiterung für Sie sinnvoll?
Hier kommen ein paar Fakten und die Ergebnisse des Austauschs.
vZEV und LEG – sind schon integriert
Seit diesem Jahr sind virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) möglich. 2026 kommen die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) hinzu. Es gibt also viele neue Möglichkeiten für Produzenten und Endkunden – und neue Herausforderungen für Energieversorger.
Für etliche Herausforderungen hat innosolv eine Lösung; sie ist in das bestehende Abrechnungssystem integriert. Die Lösung erfüllt die Anforderungen aus den VSE-Branchendokumenten:
– Alle Varianten von Energiegemeinschaften lassen sich unkompliziert abbilden
– Messungen erfolgen im Viertelstundentakt
– Exakte Abrechnungen gehen an Betreiber oder direkt an Teilnehmer
Ganz einfach: Vergütung der Stromproduktion
Für das Thema «Rückliefertarif mit Referenz-Marktpreis und Mindestvergütungen» kennt unser System ebenfalls schon die Lösung.
Sobald das BFE den Referenz-Marktpreis veröffentlicht, übernehmen wir ihn ins System. Die Mindestvergütungen sind dort bereits abgelegt. Auf Basis der Stammdaten errechnet das System künftig die korrekte Vergütung pro Photovoltaik-Anlage.
Vergüten Sie auch den Herkunftsnachweis (HKN) und kommen dadurch mit der Anrechenbarkeit in der Grundversorgung in Clinch? Auch dafür bietet innosolv bereits im Standard eine Lösung.
Neuer Messtarif – wer bezahlt wie viel? Der Gesetzgeber hat festgelegt, wie der Messtarif aufgebaut sein muss: Er soll sich an den tatsächlichen Kosten orientieren und fair auf die Verursacher verteilt werden. Der VSE schlägt dafür folgende Umsetzung vor:
Sind Ihre Stammdaten korrekt erfasst? Dann übernimmt das System die Unterteilung automatisch. Je nach Situation wählt es den passenden Messtarif.
Hinweis: Auch für Zähler des Verteilnetzbetreibers in einem vZEV berechnet das System den Messtarif – er wird gemeinsam mit der virtuellen Hauptmessung verrechnet.
Verbrauch im Vergleich, nach Kundengruppen
Die StromVV verlangt: Netzbetreiber müssen ihre Endverbraucher mindestens einmal pro Jahr in geeigneter Weise über den Durchschnittsverbrauch und die Bandbreite des Verbrauchs innerhalb der gleichen Kundengruppe informieren.
Doch was gilt als Kundengruppe? Das ist gesetzlich nicht festgelegt. Aus den vorhandenen Stammdaten lässt sich auch kein Standard ableiten.
Deshalb hat innosolv zurzeit keine standardisierte Lösung. Wir empfehlen Ihnen: Veröffentlichen Sie die Informationen auf Ihrer Website oder zeigen Sie sie interaktiv im Kundenportal.
Nach der Auswertung unserer Umfrage entdeckten wir trotz dieses Problems Potenzial beim heutigen Verbrauchsvergleich auf der Rechnung: Neu können Sie deshalb Ihren Kundinnen und Kunden einen Vergleich auf Basis des Jahresverbrauchs anzeigen.
Netzbetreiber setzten auf Flexibilität
Immer mehr Menschen installieren Photovoltaikanlagen; das ist gut für die Umwelt. Doch die Stromnetze stossen mancherorts an ihre Grenzen. Netzbetreiber nutzen deshalb die Möglichkeit der Flexibilität: Sie legen fest, wie viel Strom maximal eingespeist werden darf. Wer sich an diese Grenze hält, erhält für seinen Strom einen höheren Tarif. So profitieren beide Seiten – eine Win-win-Situation!
Im innosolv-System tragen Sie die vereinbarte Leistung direkt bei der Photovoltaikanlage ein. So lässt sich die Massnahme effizient überwachen.
Jeder will Zahlen von Ihnen
Sie möchten bei Swissgrid eine pauschale Vergütung für neue PV-Anlagen beantragen? Dann verlangt Swissgrid die Daten aller Anlagen im CSV-Format. Unser System bereitet diese Daten standardmässig für Sie auf.
Noch ein Beispiel, was das System für Sie tun kann: Elektrizitätslieferanten müssen dem BFE jedes Jahr Daten zu ihren Stromabsätzen melden – dies im Rahmen der geforderten Effizienzsteigerungen (Art. 46b EnG). Auch diese Zahlen liefert Ihnen die Anwendung auf Knopfdruck.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns oder Ihren Vertriebspartner. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie von diesen Lösungen profitieren können.
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