Ein paar Jahre hat es nun schon, das eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Erstellt wurde es im Jahr 2000 für die Volkszählung. 2017 kam eine neue Verordnung über das GWR. Das Dokument betont: Die Daten des GWR sind öffentlich, sie sollen allen zugänglich sein.
Der Zugriff auf die Daten war bislang kompliziert, aufwendig und nur eingeschränkt möglich. Das Bundesamt für Statistik BFS startete deshalb das Projekt MADD, «Mise à disposition des données». Zu Deutsch: «Daten zur Verfügung stellen». Ziel des Projekts: Nutzer erhalten einen standardisierten Zugang zu den GWR-Daten; der Bestellvorgang läuft automatisch.