Wer auf den Strommarkt schaut, bemerkt spannende Dinge. Die Strompreise sind im Median um zehn Prozent gesunken. Immer mehr der rund 600 Verteilnetzbetreiber verabschieden sich vom klassischen Doppeltarif mit Tag- und Nachtzeiten. Und erste Versorger passen die Rückliefertarife an: Neu orientieren sie sich bei den Vergütungen am Referenz-Marktpreis. Am 1. Januar 2026 soll dies für alle zur Pflicht werden.

Einheitstarif – ein Preis für den ganzen Tag

Der Doppeltarif mit Tag- und Nachtzeiten stammt aus Zeiten, in denen es Bezugsspitzen zur Mittagszeit gab und überschüssige Kernenergie in der Nacht. Durch den Ausbau der Photovoltaik ist die Stromproduktion unregelmässig geworden – sie schwankt je nach Sonneneinstrahlung. Mit dem Einheitstarif wollen die Versorger ihre Kunden dazu animieren, den Solarstrom tagsüber zu nutzen.

Wie ist das bei Ihnen, wie setzen Sie den Einheitstarif in die Praxis um? Wahrscheinlich haben Ihre Zähler weiterhin Register für Hoch- und Niedertarif. Wir hätten die Lösung; es braucht nur eine kleine Einstellung in der Software. Die Rechnung zeigt die Zählerstände dann zwar weiterhin gesplittet, bei der Preisermittlung wird jedoch der summierte Verbrauch zum gleichen Ansatz angedruckt.

Das nachfolgende Video gibt Ihnen einen Einblick:
Zusammenfassung auf Rechnung

Rückliefertarif zu Referenz-Marktpreis

Die Verteilnetzbetreiber müssen den dezentral ins Stromnetz eingespeisten Strom abnehmen und vergüten. Ab Januar 2026 gelten dafür schweizweit einheitliche Bedingungen: Wenn sich Netz- und Anlagenbetreiber über die Höhe der Vergütung nicht einigen können, müssen sie sich am Marktpreis (Referenz-Marktpreis) zum Zeitpunkt der Einspeisung orientieren. Dieser Preis wird vierteljährlich ermitteltet.

Der Staat will die Produzenten vor allzu tiefen Marktpreisen schützen. Deshalb wird es Minimalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW geben. Dieser Schritt soll die Amortisation von Referenzanlagen absichern – auch für den Fall, dass die Quartals-Marktpreise sehr tief sind.

Erste Versorger preschen nun vor. Sie orientieren sich bereits ab Januar 2025 am Referenz-Marktpreis.

Wir haben innosolvenergy für diese Modell fit gemacht. Dazu importieren wir den Referenz-Marktpreis ins System, sobald das BFE ihn veröffentlicht hat. Auch die Mindestvergütungen sind im System abgelegt.

Führen Sie Ihre Produktionsanlagen noch mit der korrekten Angabe der installierten Leistung und der Info «Eigenverbrauch Ja/Nein»? Falls Sie das tun, schlagen wir Ihnen folgende Lösung vor: Für jede Produktionsanlage erfassen Sie einen Abrechnungsvertrag mit dem gleichen Tarif. Das System errechnet auf Basis der Angaben automatisch die korrekte Vergütung.

Haben auch Sie Ihr Tarifmodell bereits umgestellt? Oder planen Sie die Umstellung auf 2026? Dann nutzen Sie doch die komfortablen Möglichkeiten, die innosolv Ihnen bietet. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte – oder Ihren Vertriebspartner.

Die beiden Modelle vZEV und LEG verfolgen das gleiche Ziel: Der lokal produzierte Solarstrom soll auch möglichst lokal verbraucht werden. Dies schont die Stromnetze.

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Ab 01.01.2025 soll dieser Zusammenschluss möglich sein. Der grosse Unterschied zum aktuellen ZEV: Für den Eigenverbrauch können die Kunden die Anschlussleitung zum Verteilnetz nutzen. Zudem dürfen sie die Messdaten mehrerer Zähler virtuell zusammenfassen.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Diese Art von Energiegemeinschaft ist erst ab 2026 möglich. Die Teilnehmer einer solchen Gemeinschaft dürfen das öffentliche Netz zu einem reduzierten Netztarif nutzen, wenn sie Strom der Gemeinschaft für den Eigenverbrauch verwenden wollen.

Wie kann innosolv Ihnen helfen?

innosolvenergy unterstützt Sie bei der Arbeit mit diesen Gemeinschaften. Grundlage bildet die aktuelle Lösung für «Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch» (ZEV) sowie «Eigenverbrauchsgemeinschaften» (EVG). innosolv konzentriert sich dabei auf die Bereiche Messen und Abrechnen.
innosolvenergy übernimmt für Sie folgende Aufgaben des Verteilnetzbetreibers:

  • Abbildung von Gemeinschaften. Das System zeigt Ihnen: Wer sind die Teilnehmer einer «Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft» (LEG)? Dies können Endverbraucher, Prosumer, Speicherbetreiber und Erzeuger sein.
  • Messung. Das System misst den Energieverbrauch pro Teilnehmer und pro Viertelstunde. Es zeigt auch: Wie hoch ist der Verbrauch an internem Strom? (Eigenverbrauch im LEG.) Und wie viel Reststrom nutzen die Teilnehmer? (Das ist Strom vom Grundversorger oder von einem Dritten bei marktberechtigten Teilnehmern.)
  • Abrechnung. Das System erstellt die Rechnungen – sowohl über das reduzierte Netznutzungsentgelt für den internen Strom wie auch für die Kosten der Grundversorgung (Reststrom).

Eine LEG kann den Preis des intern erzeugten Stroms frei bestimmen. Wollen Sie den Abrechnungsprozess innerhalb einer LEG ebenfalls als Dienstleistung anbieten? Auch dabei kann innosolvenergy Sie unterstützen.

Was kostet diese Lösung?

Nutzen Sie bereits das Modul «Zeitreihen»? Dann erhalten Sie die Lösung im Rahmen Ihrer Lizenz, ohne weitere Kosten. Ansonsten bekommen Sie mit dem neuen Modul «Energiegemeinschaften» eine für ZEV, EVG, vZEV und LEG zugeschnittene Lösung. Dies zu einem attraktiven Preis und ohne grosse Einführungskosten.

Wollen Sie von diesem Angebot profitieren? Dann kontaktieren Sie uns oder Ihren Vertriebspartner frühzeitig. Die ersten virtuellen ZEVs wollen in Kürze abgerechnet werden!

Die Entscheidung fiel eindeutig. 68,7 Prozent der Berechtigten stimmten am 9. Juni 2024 für den sogenannten Mantelerlass über die künftige Stromversorgung in der Schweiz.

Artikel 17d des Gesetzes berührt ein besonders spannendes Thema: die Bildung von «Elektrizitätsgemeinschaften». In dem Artikel heisst es: «Endverbraucher, Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und Speicherbetreiber können sich zu einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft zusammenschliessen und die selbst erzeugte Elektrizität innerhalb dieser Gemeinschaft absetzen.»

innosolvenergy unterstützt Sie bei der Arbeit mit jenen Gemeinschaften. Auf welche Weise? Das zeigen wir Ihnen in diesem Text.

Worum geht’s bei lokalen Elektrizitätsgemeinschaften?

Energieproduzenten und Verbraucher eines Gebiets dürfen Gemeinschaften bilden und sich untereinander frei mit Strom versorgen. Dafür können diese «lokalen Elektrizitätsgemeinschaften» (kurz: LEG) das Verteilnetz nutzen.

Wie kann innosolv Ihnen helfen?

Grundlage bildet die aktuelle Lösung für «Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch» (ZEV) sowie «Eigenverbrauchsgemeinschaften» (EVG). innosolv konzentriert sich dabei auf die Bereiche Messen und Abrechnen.

innosolvenergy übernimmt für Sie folgende Aufgaben des Verteilnetzbetreibers:

  • Abbildung von Gemeinschaften. Das System zeigt Ihnen: Wer sind die Teilnehmer einer LEG? Dies können Endverbraucher, Prosumer, Speicherbetreiber und Erzeuger sein.
  • Messung. Das System misst den Energieverbrauch pro Teilnehmer und pro Viertelstunde. Es zeigt dabei auch: Wie hoch ist der Verbrauch an internem Strom? (Eigenverbrauch im LEG.) Und wie viel Reststrom nutzen die Teilnehmer? (Strom vom Grundversorger oder von einem Dritten bei marktberechtigten Teilnehmern.)
  • Abrechnung. Das System erstellt die Rechnungen – sowohl über das reduzierte Netznutzungsentgelt für den internen Strom wie auch für die Kosten der Grundversorgung (Reststrom).

Eine LEG kann den Preis des intern erzeugten Stroms frei bestimmen. Wollen Sie den Abrechnungsprozess innerhalb einer LEG ebenfalls als Dienstleistung anbieten? Auch dabei kann innosolvenergy Sie unterstützen.

Was kostet diese Lösung?

Haben Sie bereits «Zeitreihen» im Einsatz? Dann erhalten Sie die Lösung im Rahmen der bestehenden Lizenzkosten. Ansonsten bekommen Sie mit dem neuen Modul «Energiegemeinschaften» eine für ZEV, EVG und LEG zugeschnittene Lösung. Dies zu einem attraktiven Preis und ohne grossen Einführungskosten.

Umfasst die Lösung von innosolv auch ein Kundenportal?

Nein, hier arbeitet innosolv mit den bekannten Portalherstellern zusammen.

Betroffen sind Prozesse wie Ein-/Austritt bei der Gemeinschaft sowie Visualisierungen von Lastgängen.  Wie Sie es von anderen Modulen gewohnt sind, haben wir unsere Schnittstelle erweitert – alle Prozesse zwischen den Systemen laufen reibungslos.

Funktioniert die Abrechnung von LEG auch ohne die Module «Energiegemeinschaften» oder «Zeitreihen»?

Ja. Die Abrechnungswerte auf Basis der Lastgänge muss jedoch ein Drittsystem ermitteln. Dazu benötigen Sie Schnittstellen für den Abgleich der Stammdaten sowie für den Import der Abrechnungsmesswerte.

Unser Zeitplan für die Umsetzung von LEG und der restlichen Mantelerlass-Themen

Insgesamt sind sechs Verordnungen mit rund zwanzig Themen betroffen. Das Thema «Lokale Elektrizitätsgemeinschaften» ist nur eins davon.

Die angepassten Verordnungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Zeit drängt also. Deshalb haben wir bereits im Februar 2024 mit dem Studium der Vernehmlassungsunterlagen begonnen. Längst stehen nun die ersten Konzepte, jetzt setzen wir sie um. Priorität hat zurzeit die Lösung für die LEG. Gleichzeitig arbeiten wir an anderen Themen, die auch für Sie relevant sind, etwa an den Themen «Dynamische Tarife», «Datenplattform» und «Messtarif».

Mit Spannung erwarten wir jetzt die Branchendokumente des VSE zu den einzelnen Themen. Neue Erkenntnisse lassen wir umgehend in die Lösung einfliessen. Spätestens im 4. Quartal 2024 ist innosolvenergy bereit für die neuen Herausforderungen. Sie auch?

Bitte kontaktieren Sie uns oder Ihren Vertriebspartner – lieber heute als morgen. Schon Anfang 2025 können Sie dann die ersten «lokalen Elektrizitätsgemeinschaften» abrechnen.