Strommarkt: Die Kleinen machen Konkurrenz

Hausbesitzer können selbst produzierten Strom auch selbst verbrauchen. Das sagt das Energiegesetz von 2014. Seit Anfang 2018 dürfen diese Erzeuger ihren Strom sogar an die Nachbarn verkaufen. Sie als Netzbetreiber müssen sich anpassen. is-e unterstützt Sie dabei.

Das neue Energiegesetz macht es möglich: Wer daheim Strom erzeugt, darf ihn auch nutzen. Das gilt seit 2014. Die Energiestrategie 2050 des Bundes geht nun noch einen Schritt weiter. Seit Beginn dieses Jahres können kleine Stromerzeuger auch angrenzende Liegenschaften mit Strom beliefern. Einzige Bedingung: Der Eigentümer einer Anlage muss mindestens zehn Prozent der Anschlussleistung aller beteiligten Grundstücke produzieren. Die so entstehenden Gemeinschaften nennt man «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV).

Selber Strom erzeugen wird immer populärer.

Kunden halten – aber wie?

Sobald eine solche Gemeinschaft gegründet ist, sind Sie als Verteilnetzbetreiber nur noch für die Hauptmessung zuständig. Denn mit dem Energiegesetz von 2018 darf der Eigentümer das Messwesen innerhalb der Gemeinschaft selbst regeln. Er kann zum Beispiel eigene Zähler installieren. Die Parteien haben somit keine direkte Verbindung mehr zu Ihnen als Verteilnetzbetreiber. Sie wollen natürlich keine Kunden verlieren. Deshalb bieten Sie der Gemeinschaft Dienstleistungen an, von der Messung bis zur Abrechnung für alle Parteien. Vielleicht erledigen Sie gar das Inkasso? Know-how ist gefragt – Know-how, das eine Gemeinschaft erst aufbauen müsste.

Abrechnungen: genau oder geschätzt?

Angebot und Nachfrage haben Einfluss auf den Preis; dieses Gesetz wirkt auch auf dem kleinen Strommarkt einer ZEV-Gemeinschaft. Verbraucht eine Partei die Energie dann, wenn viel produziert wird, gewährt die Gemeinschaft einen günstigeren Preis. Weil sie weniger Strom kaufen muss. Doch nun gibt sich eine schwierige Frage, für die Gemeinschaft und für jeden Einzelnen: Wie viel genau von dem vor Ort produzierten Strom verbraucht eine Partei? Und wie viel vom zugekauften? Das erfährt die Gemeinschaft nur, wenn alle Parteien Smart Meter installiert haben, Smart Meter, die Sie vielleicht liefern. Anhand der Lastgänge (Viertelstunden-Messwerte) kann Ihr System für Meter Data Management (MDM) den Bezug zu jedem Zeitpunkt der Produktion ermitteln.
Hat die Gemeinschaft noch keine Smart Meter installiert, können Sie trotzdem die Abrechnung anbieten – mit Näherungswerten auf Basis eines Verteilschlüssels. Dieser Schlüssel orientiert sich oft am Anteil des Hochtarif-Verbrauches der Parteien. Aber ganz egal wie Sie den Verteilschlüssel definieren: Flexible Berechnungsformeln von is-e unterstützen Sie wirkungsvoll.

In beiden Fällen – ob die Parteien Smart Meter installiert haben oder nicht – erhält die Gemeinschaft dank is-e eine transparente Abrechnung.

Grün: Eingekaufter Strom / Orange: Eigener Solarstrom

Eigene Kunden, fremde Kunden

Stellen wir uns vor, Sie senden im Namen einer Gemeinschaft Rechnungen an die Parteien. In Ihrer Buchhaltung müssen Sie die Kunden dieser Gemeinschaft von Ihren anderen Kunden trennen. Denn: Die Gemeinschaft hat eigene Produkte zu eigenen Preisen (Tarife). Als Verteilnetzbetreiber müssen Sie auch aus regulatorischen Gründen die Buchhaltung für die einen und die anderen voneinander abgrenzen. Wie gelingt diese Trennung? Ganz einfach: Sie definieren in is-e eine neue Rechnungsart und eröffnen in der Buchhaltung einen separaten Mandanten.

Sie sehen: Mit der Lösung von innosolv sind Sie fit für neue Herausforderungen.
Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte – oder Ihren Vertriebspartner.

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