E-Collecting: Nicht ohne die Gemeinden!

Wer eine Volksinitiative oder ein Referendum lanciert, kann Unterschriften bald auch digital sammeln. Beide Kammern des Parlaments wollen E-Collecting. Nur über die Ausgestaltung sind sie sich noch nicht einig. Was bedeutet der Entscheid für Städte und Gemeinden? Und welche Fragen sind offen?

Die Diskussion um das E-Collecting hat an Fahrt gewonnen. Im März 2026 stimmte auch der Ständerat für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die Teilrevision soll Pilotprojekte zum E-Collecting möglich machen. Noch gibt es Differenzen zwischen beiden Kammern über den Weg, doch die Richtung ist klar.

 

E-Collecting heisst: Unterschriften für eine Volksinitiative oder ein Referendum kann man auch elektronisch sammeln, statt nur auf der Strasse mit Klemmbrett und Kugelschreiber. Die digitalen Unterschriften ersetzen die Sammlung auf Papier, oder beide Formen werden kombiniert.

 

Bewährtes System, aber weniger Aufwand

Das System der Unterschriftensammlung funktioniert bisher gut – aber es ist aufwendig und fehleranfällig.

Mit E-Collecting lassen sich solche Sammlungen vereinfachen:

  • Unterschriften können digital erfasst werden.
  • Menschen mit Einschränkung erhalten leichter Zugang.
  • Die Stimmberechtigung wird automatisiert geprüft.
  • Das Risiko für Fehler und Missbrauch verringert sich.

 

Keine zentrale Datenbank

Digital gesammelte Daten lassen sich gut speichern, wenn gewünscht sogar an einem einzigen Ort. Aber würde diese Option zum föderalen System der Schweiz passen? Nein, meint die Ständeratskommission. Im März 2026 entschied sie: Beim Bund soll keine zentrale Datenbank entstehen. Mit anderen Worten: Die Gemeinden bleiben das Rückgrat des Systems. Sie führen wie bisher die Einwohner- und Stimmregister, sie prüfen auch weiterhin die Stimmberechtigung.

 

Was haben die Gemeinden davon?

E-Collecting wird die bisherigen Abläufe in den Gemeinden nicht ersetzen, sondern ergänzen, mit erheblichem Vorteil: Der manuelle Aufwand zur Prüfung der Unterschriften wird kleiner, es gibt weniger fehlerhafte Einträge und deutlich weniger Abklärungsbedarf. In der Hektik von Initiativen und Referenden können digitale Prozesse die Verwaltung also spürbar entlasten.

Besonders gross ist der Nutzen, wenn eine Sammlung durchgängig digital abläuft – von der Erfassung der Unterschriften über die Prüfung bis zur Auswertung.

 

Wer an E-Collecting mitarbeitet

Im Auftrag des Bundesrates schafft die Bundeskanzlei derzeit die Basis für die Pilotversuche. Dazu nutzt sie einen sogenannten partizipativen Prozess: Man sucht gemeinsam nach Lösungen.

Seit August 2025 diskutieren Fachleute, Wissenschafter und Vertreter der Zivilgesellschaft in öffentlichen Workshops über die Ausgestaltung des E-Collecting. In «Hackathons», Programmier-Wettbewerben, skizzierten Experten Varianten der technischen Umsetzung. Im Umfeld von E-Collecting debattiert man auch über weitergehende Elemente, etwa über den Nutzen digitaler Stimmrechtsausweise.

 

Unsere Rolle

innosolv nimmt aktiv an diesem partizipativen Prozess der Bundeskanzlei teil. Dabei können wir von unserer Erfahrung bei der Softwareentwicklung für kommunale Register profitieren und dieses Wissen einbringen. Wir helfen, offene Fragen zu klären und Lösungsideen zu konzipieren, damit am Ende eine passende Lösung für Bürger und Bürgerinnen – aber auch für die Verwaltung entsteht.

 

Fazit

E-Collecting kommt schrittweise – eingebettet in die föderalen Strukturen. Für Städte und Gemeinden bedeutet das: Die bestehenden Abläufe bleiben erhalten; sie sollen gezielt weiterentwickelt werden.

Wir richten innosolvcity genau darauf aus – mit stabilen Registern, sicheren Prüfprozessen und offenen Schnittstellen für die Zusammenarbeit mit kantonalen und nationalen Komponenten.

Denn entscheidend ist, dass die Systeme im Alltag zuverlässig funktionieren und gut zusammenspielen.

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